Nintendo begrüßt die Entscheidung als weiteren, wichtigen Schritt gegen die Verbreitung solcher Karten in Deutschland. Das Unternehmen fördert Kreativität, unterstützt die Entwicklung von Videospielen und setzt sich für Spieledesigner ein, die auf legale Weise innovative Programme entwickeln. Nintendo führt Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind.
Seit Slot-1-Karten erstmals in Deutschland aufgetaucht sind, hat Nintendo hierzulande 22 Gerichtsentscheidungen gegen ihren Import und ihre Verbreitung erwirkt. In allen Fällen bestätigten die Gerichte, dass diese Karten nach deutschem Recht illegal sind. Gleichlautende Gerichtsentscheidungen ergingen zudem in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien.








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