Hacker erklären Sony den Krieg

Dieses Thema im Forum "PS3" wurde erstellt von Nequ, 6. April 2011.

  1. Rocky

    Rocky Mod ist sein Hobby Moderator

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    Darüber werde ich mit dir erst dann weiter diskutieren, wenn Amazon tatsächlich waffenscheinpflichtige Waffen im Programm hat.
    Denn frühestens dann ergibt dieser Vergleich sowas wie einen Sinn.


    Wäre mir neu, dass Nintendo oder einer der anderen Publisher eine Homebrew-Seite unterhält.
    Soviel also zum Thema "offiziell".

    Dass Nintendo oder andere Publisher dort Spiele zum Download freigeben, halte ich ebenfalls für ausgeschlossen.

    Und mal so ganz nebenbei, es spielt keine Rolle, ob das Spiel bereits auf dem Markt ist oder nicht, da kein Hersteller seine Spielesoftware zum Download freigibt, ist sowas in jedem Fall illegal. ;)


    Das ist schlichtweg einfach nur falsch.

    Das "Ausspähen von Daten", "Computersabotage" oder "Datenveränderung" sind allesamt laut StGB strafbar, wenn der Betroffene Anzeige erstattet.
    Hierbei reicht übrigens bereits der Versuch aus.

    Gelegentlich nennt man das dann elektronischer Hausfriedensbruch.

    Ist im Grunde also das Gleiche, wie wenn du bei deinem Nachbarn durch die offene Tür spazierst und seinen Flachbildfernseher raus trägst.
    Durch die offene Tür hat er zwar fahrlässig gehandelt, aber der Diebstahl und Hausfriedensbruch bleibt trotzdem strafbar.


    Um es nochmal zu sagen, Anomynous stände nicht auf der Anklagebank, wenn es sich um derart geringe Taten handeln würde.
    Der im Eingangsbeitrag erwähnte Hacker "Geohot" steht meinen Recherchen zufolge unter Anderem aufgrund Verstößen gegen die Urhebergesetze vor Gericht, das kommt mit bestimmter Sicherheit nicht durch legale Homebrews. ;)
     
  2. ......

    ...... Gast

    thats it!
     
  3. Rocky

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    Du weißt aber schon, was "waffenscheinpflichtig" bedeutet?


    Du weißt aber schon, was "offiziell" bedeutet im Zusammenhang mit vom Urheberrecht geschützten Softwares?


    Du kennst aber schon den Unterschied zwischen legaler Sicherungskopie und zum Download angebotenen Raubkopien?


    Wenn schon Vergleiche, dann richtig.
    Ich habs mal so korrigiert, dass es wieder passt.
    Und dann: Ja.




    Reicht für den Tatbestand des strafbaren Hausfriedensbruches vollkommen aus.
     
  4. ......

    ...... Gast

    thats it
     
  5. Rocky

    Rocky Mod ist sein Hobby Moderator

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    Urheberrechtsverletzungen lassen sich nicht mit dem Missbrauch von Werkzeugen vergleichen.


    Jedes Spiel oder Programm ist urheberrechtlich geschützt.
    Es obliegt einzig und allein dem Hersteller, zu entscheiden, ob und auf welche Weise das Spiel oder Programm öffentlich zugänglich gemacht wird, oder nicht.


    Wieder mal falsch.
    Sicherungskopien sind nur dann legal, wenn es sich um eine Kopie des selbst zur Verfügung stehenden Exemplares handelt.
    Kopien von Exemplaren unbekannter Dritter, die das dann zum Download zur Verfügung stellen sind hingegen nicht als Sicherungskopie zu betrachten sondern bereits als Raubkopie.


    Wieso bitte ich eigentlich ständig darum, nur Vergleiche zu ziehen, die auch tatsächlich vergleichbar sind? :rolleyes:

    Sieh es ein, der Inhalt eines Computers einer fremden Person kommt nicht der Aufschrift eines Briefkastens gleich, sondern dessen Inhalt.
    Der Name am Briefkasten ist öffentlich zugänglich, vergleichbar mit dem Erkennungsnamen eines WLAN-Netzes.
    Das hineinsehen ohne Befugnis des Eigners ist jedoch sowohl bei Briefkasten als auch bei internen Netzwerken nicht legal.


    Und nochmal falsch.
    du hast zwar Folge zu leisten, wenn dich der Hauseigner auffordert zu gehen, er kann dich aber dennoch wegen Hausfriedensbruch anzeigen, egal ob du der Aufforderung dann gefolgt bist oder nicht.

    Ob du dabei irgendwelche "Geschenke" mitbringst, ist hierzu vollkommen irrelevant.

    Übrigens reicht bereits das Vorhandensein der Windows-Firewall aus, um den Inhalt eines Computers rechtlich als geschützt anzusehen.
    Tatsächlich rechtlich ungeschützte Computer dürfte es also kaum noch geben.


    Früher sagten wir dazu noch "Basta!". ;)
     
  6. Fenrill

    Fenrill Yoshi

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    1. ... Für das Messer braucht man einen Waffenschein. Und das mit Sicherheits Kopie... Es wird der Kopierschutz auch damit übergangen und dadurch ist es schon eigentlich Illegal. ;) Drum spielt es keine rolle, auch wenn es offziel programme dafür gibt. Davon abgesehen, jeder von euch hat seine eigene Meinung und ist zu dickkopfig, die meinung des anderen zu verstehen..: Sry aber Rocky? Von einen Moderator hät ich mehr erwartet als so Dickköpfig nur deine meinung, die nicht immer auf fakten beruht, so kund zu tun. Und Spinne, ich versteh deine ansicht. ;) Hast auch öfters mehr recht, als Rocky... von dem ich sehr entäuscht bin.:3
     
  7. Rocky

    Rocky Mod ist sein Hobby Moderator

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    Hier fällt bestenfalls das öffentliche Führen des Messers unter die Waffengesetze, nicht aber der Kauf und der Besitz.


    Diese Diskussion hatten wir schonmal.

    In den deutschen Urhebergesetzen ist das mit dem Kopierschutz genau geregelt.
    Unter anderem steht in § 69a, dass die Regelungen über Kopierschutzmaßnahmen auf Computerprogramme keine Anwendung finden.

    Sicherungskopien von Computerprogrammen (unter den Begriff "Computer" fallen auch Spielkonsolen) sind also in jedem Fall erlaubt.
     
  8. Fenrill

    Fenrill Yoshi

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    Nicht wirklich. Solange man den "kopierschutz" umgeht ist es nicht legal. Tut mir leid. Egal mit was für ein Programm du es tust. ;) Und nicht nur das öffentliche führen. Für so ein Messer brauchst du auch so einen gewissen waffenschein. :3
     
  9. Rocky

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    § 95a UrgH: Schutz technischer Maßnahmen
    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden (...)

    § 69a UrgH: Gegenstand des Schutzes
    (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.


    Heißt im Klartext, das Gesetz, das besagt, dass Kopierschutzmeachanismen nicht umgangen werden dürfen, gelten nicht für Computerprogramme aller Art.
     
  10. Fenrill

    Fenrill Yoshi

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    ähm... dann wärem Kopierschutz usw sinnlos. Und Computerprogramme.. naja eher Spiele, was wieder leicht anders ist, fallen sehr wohl darunter.
     
  11. Rocky

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    Sinnlos würde ich nicht sagen, ein Kopierschutz ist maßgeblich dazu da, das Anfertigen von Raubkopien zu erschweren.
    Über die Wirksamkeit solcher Schutzmaßnahmen lässt sich da natürlich streiten.

    Die Gesetzlage unterscheidet auch nicht zwischen Spielprogramm und Arbeitsprogramm.
    Vielleicht hätte ich den entsprechenden Passus im Gesetzestext mit zitieren sollen:

    § 69a
    (1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.​

    Das schließt also alle Arten von Programmen ein, seien es nun Arbeitsprogramme für den PC, Spielprogramme für Konsolen, Strickprogramme für die Nähmaschine, oder auch alles andere, was in irgendeiner weise programmgesteuert funktioniert.


    Das Umgehen von Kopierschutzmechanismen ist nur bei Film- oder Tondokumenten untersagt, also z.B. Film-DVDs oder Musik-CDs, sofern sie kopiergeschützt sind.
     
  12. Fenrill

    Fenrill Yoshi

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    Da würdest du nicht mit durchkommen. Glaub mir, auch bei Games ist es illegal. :P Aber naja... die Gesetzlage hier ist eh schwammig geschrieben, warum schon einige Leute dagegen klagen wollten. Aber verboten ist es trotzdem. Ich hoffe das ist dir klar. Auch wenn es schwammig vormuliert ist. Vor gericht, würdest damit nicht durchkommen und würdest verlieren. Davon abgesehen, Games werden nicht direkt genannt nur andere art von Programm. Dadurch kann es sein, das vor Gericht es als "Medien" behandelt wird, was wiederum auch bei dvd´s und CDßs mit eingeschlossen wird. Spiele Programme werden immer einzeln behandelt weil es nichts zum arbeiten ist, so ähnlich wie bei dvd´s und Blurrays. Btw... Blurays. Schon gewusst, dass das dann auch eher nen Programm wär? ;) Sind btw auch oft spiele drauf, nicht nur kleine "dvdmenu" spiele... sondern richtige heutzutage. g*
     
  13. Rocky

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    Wo steht dort etwas von "andere Programme"? :confused:
    Dort steht geschrieben von "Programmen in jeder Gestalt", wieso sollen da also deiner Meinung nach Spielprogramme nicht darunter fallen?

    Oder um mal Wikipedia zu zitieren:

    Dies trifft sowohl auf Arbeitsprogramme als auch auf Computer- und Videospiele aller Art zu.

    Der große Unterschied zu Filmen oder Audiotiteln ist die Interaktivität, mit der ein Programm bedient wird.


    Was diese DVD-Menü-Spiele betrifft, diese fallen in der Tat technisch gesehen unter die Kathegorie "Programm".
    Hier ist jedoch maßgebend, ob das Medium, auf dem dieses Programm sich befindet (also die DVD oder BluRay) primär für dieses Spiel hergestellt und verkauft wurde, oder nur eine Dreingabe zum Film ist.

    Handelt es sich um ein echtes DVD-Spiel (es gibt ja durchaus diverse Quiz-Spiele, die am DVD-Player gespielt werden), ist es eine Programm-DVD und darf kopiert werden.
    Ist der Verkaufsgrund für das Medium jedoch der Film, handelt es sich um eine Film-DVD und darf nicht kopiert werden.


    Wenn man sich nur mal ein wenig damit beschäftigt, ist da nichts mehr, das schwammig wäre. ;)
     
  14. Fenrill

    Fenrill Yoshi

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    Spiele gelten trotzdem als "Medien" da man sie anders nutz wie auch Filme oder Musik... Aber naja... sowieso seltsam das du Jailbreaken verurteilst aber Raubkopieren schützt.... ;) Jaja... whatever das Thema ist für mich gesessen.
     
  15. Rocky

    Rocky Mod ist sein Hobby Moderator

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    Wo nutzt man ein Computerspiel wie einen Film?
    Mir ist noch kein Computerspiel untergekommen, bei dem man nur zugesehen hat.

    Ich schütze auch nicht illegale Raubkopien, sondern Sicherungskopien, die laut Gesetz erlaubt sind.


    Fällt dir eigentlich was auf?
    Im anderen Thread unterstellst du mir, ich wolle immer Recht behalten, obwohl die Fakten dagegen sprechen würden.
    Ich zitiere ja mittlerweile schon die offiziellen Gesetzestexte, die mir Recht geben, und trotzdem widersprichst du noch, was ist hier mit den Fakten?

    Du solltest dich vielleicht zuerst mal an deiner eigenen Nase festhalten, bevor du solche Sachen vom Stapel lässt...
     
  16. Cynox

    Cynox Gast

    zum ersten Post nochmal: Anonymous ist keine reine Hackergruppe...
     
  17. TheGamer1

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  18. Cynox

    Cynox Gast

    Anonymous hat weiß Gott genug mit Scientology zu tun. Ich würde mich an eurer Stelle auch mal über Anonymous informieren. Deren Motive sind meistens edler Natur.
     
  19. Qun

    Qun Gumba

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    Höhö bist du wieder mal lustig mein Engelchen.
    Die wissen mehr vom realen Leben als du in deiner oberflächlichen Umgebung je gesehn hast.

    Ich hoffe, dass Anonymous keine Konsequenzen daraus zieht, denn sie wollen nur ihre/unsere Rechte verteidigen.
     
  20. TheGamer1

    TheGamer1 Gumba

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    Wie niedlich, er nennt mich Engelchen. :lol:
    Die können mehr Ahnung vom realen Leben haben - mir egal. Aber das, was die vor wenigen Tagen gemacht, zeigte ein wenig, dass sie von den Worten Real Life bisher nichts hörten.
    Warum sollten die daraus Konsequenzen ziehen? Sony und GeoHot haben sich geeinigt und somit ist eigentlich diese Geschichte gegessen.
     

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